Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen

Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen?

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer eine wichtige Absicherung. Sie schützt vor vielfältigen Schäden, die am Gebäude entstehen können. Doch wie verhält es sich mit Sanierungen? Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen? Dies ist eine zentrale Frage, die viele Eigenheimbesitzer beschäftigt. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte beleuchten, die Einfluss darauf haben, ob und in welchem Umfang die Versicherung bei Sanierungsmaßnahmen greift.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Bevor wir die Frage erörtern, wann die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen greift, ist es wichtig, die Grundlagen zu verstehen. Die Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die Eigentümer von Wohnimmobilien vor finanziellen Risiken absichert. Dazu zählen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Vandalismus.

Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung

Prüfen Sie immer den konkreten Vertrag Ihrer Wohngebäudeversicherung, da der Deckungsumfang variieren kann. In der Regel sind folgende Risiken abgedeckt:

  • Brandschäden: Schutz gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag etc.
  • Sturmschäden: Abdeckung von Schäden durch starke Winde.
  • Leitungswasserschäden: Versicherung gegen Schäden, die durch Rohrbrüche oder ähnliche Ereignisse entstehen.

Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen?

Die Kernfrage ist nun: Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen? Die Antwort lässt sich nicht pauschal erteilen, da es von verschiedenen Faktoren abhängt.

Definition von Sanierungen

Sanierungen können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Unterschieden wird oft zwischen:

  • Modernisierungen: Veränderungen, die den Wohnwert steigern, den Energieverbrauch senken oder eine funktionale Verbesserung mit sich bringen.
  • Instandhaltungen: Maßnahmen, die der Erhaltung des Gebäudes dienen, wie beispielsweise das Streichen der Fassade.

Abdeckung bei Sanierungsmaßnahmen

  1. Zufällige Schäden während der Sanierung: Wenn bei einem Renovierungs- oder Sanierungsprojekt ein unerwarteter Schaden entsteht (zum Beispiel ein Wasserrohrbruch), greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Solche Fälle fallen in die Kategorie „Schäden durch Leitungswasser“, die üblicherweise abgedeckt sind.

  2. Eigenverschulden: Wenn durch unsachgemäße Handhabung während der Sanierung ein Schaden entsteht, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern. Es ist daher empfehlenswert, Arbeiten von Fachleuten durchführen zu lassen.

  3. Veränderte Bedingungen: Bei umfangreichen Sanierungen, die beispielsweise den Austausch des Daches involvieren, kann es erforderlich sein, die Versicherung über die Veränderung zu informieren. Manchmal muss der Vertrag angepasst werden, um den neuen Wert des Gebäudes angemessen abzusichern.

Verjährungsfristen und Fristwahrungen

Ein Punkt, der oft übersehen wird, sind die Fristen zur Meldung von Schäden. Versichern Sie sich, dass Schäden, die während oder nach einer Sanierung entstehen, zeitnah der Versicherung gemeldet werden. In vielen Fällen gibt es eine Frist von 10-14 Tagen, in der der Schaden angezeigt werden muss.

Wichtigste Ausschlüsse der Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen

Um zu verstehen, wann die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen nicht greift, schauen wir uns die typischen Ausschlüsse an:

  1. Unsachgemäße Arbeiten: Wenn die Sanierung durch unqualifizierte Personen durchgeführt wird und das zu Schäden führt, ist die Versicherung nicht obligatorisch.

  2. Verschleiß und Abnutzung: Schäden, die durch normalen Verschleiß oder Abnutzung entstehen, sind nicht in der Deckung. Dies betrifft beispielsweise den Austausch älterer Heizungen oder Böden.

  3. Geplante Sanierungen: Wenn Sie einen Schaden bereits kennen und trotzdem mit der Sanierung beginnen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Praxis-Tipp: Den richtigen Versicherungsschutz wählen

Die richtige Wohngebäudeversicherung ist entscheidend, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Achten Sie auf:

  • Die Höhe der Versicherungssumme, die den Wert Ihres Hauses inklusive aller Sanierungen abdeckt.
  • Den Leistungsumfang und etwaige Ausschlüsse, die für Ihre individuelle Situation relevant sind.

Vorgehen bei der Schadensmeldung

Sollte ein Schaden während einer Sanierung auftreten, ist es wichtig, strukturiert vorzugehen:

  1. Dokumentation des Schadens: Machen Sie detaillierte Fotos und notieren Sie Alle relevanten Informationen.
  2. Kontakt zur Versicherung: Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Wohngebäudeversicherung in Verbindung und informieren Sie über den Schadensfall.
  3. Fachliche Beurteilung einholen: Zögern Sie nicht, Gutachten beizuziehen, wenn notwendig – insbesondere, wenn die Versicherung Ihre Ansprüche infrage stellt.

Fazit: Die richtige Planung und Versicherung

Zusammenfassend ist die Frage, wann die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen greift, nicht einfach zu beantworten. Es gibt zahlreiche Aspekte zu beachten, von der Art der Sanierung bis hin zum ordnungsgemäßen Umgang mit der Versicherung. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und im Bedarfsfall einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Halten Sie den Kontakt zu Ihrer Versicherung und melden Sie Schäden umgehend. So sind Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite.

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